Datum:
4. Mai 2023Uhrzeit:
19:00 - 20:30 Uhr
Beschreibung
Das Nachbarschaftsrecht ist Sache der Bundesländer, eine bundeseinheitliche Rechtsvorschrift gibt es nicht. Über den verschiedenen landesrechtlichen Vorschriften im Nachbarschaftsrecht steht das allgemeine Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Dahinter steht der Gedanke, dass jeder Mensch bei der Nutzung seines Wohneigentums oder seiner Mietimmobilie auch die Interessen seiner Nachbarn berücksichtigen sollte. Manche Aktivitäten der Nachbarn, die kurzzeitig als Störung empfunden werden, sind dabei hinzunehmen, andere nicht. Um Streitereien unter Nachbarn zu vermeiden, gilt es generell, miteinander zu reden und sich über wichtige Informationen auszutauschen. Leider fällt genau das streitenden Nachbarn oftmals schwer. Dann beginnt die rechtliche Bewertung von Sachverhalten und Situationen und das Nachbarschaftsrecht ist gefragt. Dieser Vortrag des erfahrenen Referenten setzt keinerlei Vorkenntnisse voraus und wird nicht in Juristendeutsch gehalten.
Dauer: 1 Abend
Kursnummer: 23-1-09508
Ort: Altes Gymnasium, Raum 2.3
VHS: VHS Rottweil
VHS Kategorie: Politik, Geschichte, Soziologie,Sonderveranstaltungen,Rat & Tat,Recht, Wirtschaft, Finanzen,Rat & Tat,Semesterthema: Auf gute Nachbarschaft
Organisatorische Hinweise
Ort: Altes Gymnasium, Raum 2.3
Veranstaltungsort
Altes Gymnasium, Raum 2.3
Kapellenhof, Badgasse 1
78628 Rottweil
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Kontakt Veranstalter
info@vhs-rottweil.de
Telefon
(0741) 494444
Webseite
Teilnahme
Gebühren
6,00 €
Anmeldung
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.