Kultur ist Menschenrecht – erst recht im Alter!
2023 jährt sich die Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen zum 75. Mal. An dieses Jubiläum knüpft der Fachverband Kunst- und Kulturgeragogik e.V. mit einer Aktionswoche vom 7. bis 15. Oktober 2023 an. Sie steht unter dem Motto „Kultur ist Menschenrecht – erst recht im Alter!“ Dieses leitet sich inhaltlich von Artikel 27 der UN Menschenrechtscharta ab. Hier heißt es: „Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.“
Mehr als ein Dutzend Kunst- und Kulturgeragogen und -geragoginnen sind dem Aufruf des Fachverbandes gefolgt. Sie wollen im Rahmen der Aktionswoche in ihren Kommunen mit vielfältigen Aktionen darauf hinweisen, dass Kulturelle Bildung und Teilhabe auch im Alter auf einem unveräußerlichen Menschenrecht basieren. „Kunst- und kulturgeragogische Projekte eröffnen und bewahren älteren Menschen den Zugang zu Kunst und Kultur sowohl im kreativen als auch rezeptiven Sinne“, so die Vorsitzende des Fachverbandes Dr. Sabine Baumann.
Die ideenreiche Palette der Aktionen reicht von Kunstbegegnungen, Musiktheater über vielfältige Kreativworkshops, die unter anderem von Senioren und Seniorinnen angeleitet werden, bis hin zu Lesungen und Biografiearbeit. Die Standorte der Aktionen bilden Achsen über das gesamte Bundesgebiet. Diese reichen von Nord nach Süd, von Hamburg, Oldenburg und Syke über Hechingen-Stetten bis Augsburg und München, von West nach Ost, von Köln, Duisburg und Düsseldorf über Krefeld bis Berlin.
„Vor Ort werden wir die Öffentlichkeit und die Kommunalpolitikerinnen und -politiker zu den Aktionen einladen. Letzteren überreichen wir ein Positionspapier des Fachverbandes, in dem auf die Inhalte, Methoden und die Wirksamkeit von Kunst- und Kulturgeragogik hingewiesen wird“, kündigt die stellvertretende Vorsitzende Christiane Maaß an, die die Aktion koordiniert.
Das Motto leitet sich inhaltlich von Artikel 27 der UN Menschenrechtscharta ab. Hier heißt es: „Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.“ Die Aktionen betonen, dass kulturelle Bildung und Teilhabe ein unveräußerliches Recht sind. Geplante Aktivitäten reichen von Kunstbegegnungen und Musiktheater bis zu Kreativworkshops und Lesungen und erstrecken sich über das gesamte Bundesgebiet.