Das Wichtigste in Kürze:
Das E-Rezept ersetzt das rosafarbene Kassenrezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, das E-Rezept einzulösen: über die elektronische Gesundheitskarte, die E-Rezept-App und einen Papierausdruck mit dem Rezept-Code.
Elektronische Rezepte sollen Ihnen Zeit und Wege ersparen und die Medikamentenabgabe sicherer machen.
Was ist das E-Rezept?
In vielen europäischen Ländern, etwa den Niederlanden, Schweden, Dänemark oder Portugal können Rezepte schon länger auf elektronischem Weg eingelöst werden. In Deutschland hat sich die Einführung des E-Rezepts verzögert, weil die nötige Technik nicht flächendeckend zur Verfügung stand.
Seit dem 1. Januar 2024 sind (Zahn-)Ärzte und (Zahn-)Ärztinnen, Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen verpflichtet, bei gesetzlich Krankenversicherten E-Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente.
Wenn Sie gesetzliche versichert sind, können Sie mit dem E-Rezept verschreibungspflichtige Medikamenten auch online bei Ihrer Apotheke einlösen. Das E-Rezept ersetzt am Anfang das bekannte rosafarbene Kassenrezept. Später sollen zum Beispiel auch Überweisungen für Fachärzten und Fachärztinnen oder auch Verordnungen für Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege digitalisiert werden.
Das blaue Rezept für Privatversicherte gibt es zunächst weiter in Papierform. Künftig sollen auch privat Krankenversicherte E-Rezepte nutzen können. Erste private Krankenversicherungen bieten dies schon an.
Sie möchten souverän im Umgang mit dem E-Rezept werden und alles über dessen Einführung, die Anwendung der E-Rezept-App sowie über den Schutz und die Sicherheit von Gesundheitsdaten lernen? Dann nehmen Sie kostenlos an unserem dreiwöchigen digitalen Selbstlernkurs teil!
Der Selbstlernkurs startet am 27.05.24. Anmelden können Sie sich auf der unten angegebenen Webseite. („Link zu externem Material“)