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Nachricht vom 20. Mai 2020

Wo sind welche Bildungsveranstaltungen wieder erlaubt?

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hatten Bund und Länder am 16. März 2020 ein umfangreiches Maßnahmepaket beschlossen. Die darin enthaltenen Einschränkungen umfassten unter anderem auch ein Verbot von Weiterbildungsveranstaltungen in Präsenzform bzw. die Schließung von Bildungseinrichtungen.

Inzwischen wird das Verbot in den Bundesländern teilweise aufgehoben und Bildungsveranstaltungen sind unter bestimmten Bedingungen wieder erlaubt.

So sind Stand heute (20.05.2020) beispielsweise in Bremen, Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen und in Schleswig-Holstein Angebote der Erwachsenenbildung schon wieder erlaubt, in Thüringen ab dem 25. Mai. In Hamburg und Hessen sind Bildungsangebote möglich, sofern die Teilnehmerzahl unter 15 Personen bleibt, in Sachsen-Anhalt und Brandenburg bei bis zu fünf Personen. In Bayern und Mecklenburg-Vorpommern bleiben Bildungseinrichtungen vorerst noch geschlossen (mit wenigen Ausnahmen).

Noch offen ist jedoch zuweilen, ob dies nur „berufsbezogene Bildungsveranstaltungen“ beinhaltet und damit Bildungsangebote für die nachberufliche Lebensphase in manchen Bundesländern ausgeschlossen werden und auch, ob für ältere Bildungsinteressierte vor Ort nicht doch Ausnahmen gemacht oder besondere Regelungen getroffen werden. Dies wird die BAGSO-Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen“ im Blick behalten.

Ein Überblick der aktuellen Regelungen in den einzelnen Bundesländern für den Weiterbildungsbereich wird derzeit bereitgestellt von InfoWeb Weiterbildung – Büro für Beratung und Projektentwicklung sowie vom Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation. Zugänglich sind diese Informationen über diese Webseite. Die Liste wird laufend aktualisiert.

Entsprechend der Empfehlungen werden auch auf wissensdurstig.de wieder Veranstaltungen in der bundesweiten Veranstaltungsdatenbank sichtbar sein. Interessierten sei dennoch geraten, vorab Kontakt zum Veranstalter aufzunehmen, ob und unter welchen Bedingungen Veranstaltungen stattfinden.

Praxisbeispiele

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